Unsere Mission
Ãœber Tank- und Umweltschutz
Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach AwSV (ehemals Fachbetrieb nach WHG) erfolgen. Die Abkürzung AwSV steht für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ebenfalls Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach AwSV qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach AwSV qualifiziert ist.
Die Sachverständigen der TÜV NORD Systems erfüllen als Mitarbeitende einer anerkannten Sachverständigen-Organisation die Voraussetzungen, um Fachbetriebsprüfungen vornehmen zu können. Mit einem entsprechenden Überwachungsvertrag mit der TÜV NORD Systems wird dokumentiert, dass Sie berechtigt sind, den Titel „Fachbetrieb nach AwSV" (ehemals Fachbetrieb nach WHG) zu führen.
* Seit 1.8.2017 ist die Grundlage für die Fachbetriebszertifizierung der § 62 der AwSV. Aus diesem Grund wird zukünftig vermehrt von „Fachbetrieb nach AwSV“ gesprochen.